Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge
- 1 – Unterrichtstermine und Nachholung
Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Sollte der Schüler/die Schülerin den Unterrichtstermin nicht wahrnehmen können, so benachrichtigt dieser die Musikschule so früh wie möglich. Anspruch auf eine Nachholstunde besteht in dem Fall nicht.
- 2 – Unterricht im Jahr: Mindesteinheiten
Respektive der Regelung zu § 1 wird die Musikschule mindestens 36 Unterrichtseinheiten je vollem Kalenderjahr geben.
- 3 – Beitrag: Zahlungsmodalitäten
- Der Schüler zahlt einen Jahresbeitrag, der auf 12 Monatsraten aufgeteilt wird.
- Die Unterrichtsbeiträge sind jeweils bis zum 1. des Monats durch Lastschrift zu zahlen. Fällt der Monatserste auf einen Sonn- oder Feiertag so ist der Beitrag bis zum folgenden Werktag zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit ist auf den Eingang auf dem Empfängerkonto abzustellen. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, berechnet die Musikschule eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro.
- Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden
- Die Musikschule behält sich vor, den Beitrag jährlich um maximal 5 % zu erhöhen. Die Erhöhung wird mindestens 2 Monate vor dem ersten Monat mit erhöhten Beiträgen angekündigt. Auf das Kündigungsrecht gemäß § 5 wird verwiesen.
- Es gelten die Kursgebühren, die im Internet unter http://www.bach-musikschule.de veröffentlicht werden, bei der Erhöhung gemäß Nr. 4 diejenigen gemäß Ankündigung.
Sofern nichts anders vereinbart, werden die Kursgebühren mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig.
- Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 5% auf die Kursgebühr.
- 4 – Unterricht und Ferien
Die unterrichtsfreien Zeiten gibt die Musikschule bekannt. Grundsätzlich richten sich die Ferien der Musikschule nach den Schulferien im Land Nordrhein-Westfalen. Unterricht findet ferner weder an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen noch in der Karnevalswoche statt.
- 5 – Beendigung und Fristen
Der Vertrag läuft unbefristet. Der Vertrag kann sowohl zum 31. August, als auch zum 27. Februar eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate, d.h. die Kündigung muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der oben genannten Tage schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.
- 6 – Organisatorisches
Für den Fall von Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Lehrkraft behält sich die Musikschule vor, einen Vertretungslehrer zu stellen.
Sollte kein Vertretungslehrer zur Verfügung stehen, wird der Unterricht nachgeholt.
Wie jedes Unternehmen müssen wir auf veränderte Verhältnisse reagieren können. Wir müssen uns daher vorbehalten, den Unterricht und dessen Organisation auch wieder zu verändern, etwa in Bezug auf Terminänderungen / Preisänderung, wenn sich die Teilnehmerzahl in der Gruppe ändert / Kursauflösung / Stellung einer anderen Lehrkraft
- 7 – Ihre Daten
Wir bemühen uns, so wenige Daten wie für einen ordentlichen Geschäftsablauf notwendig zu sammeln.
Die erhobenen Daten sind allein für den internen Gebrauch bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre E-Mail-Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und Kundeninformationen genutzt. Wir versenden keine Newsletter.
- 9 – Haftung und Hausordnung
- Die Schüler achten selbsttätig auf Ihre Gegenstände. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, seien es Musikinstrumente, Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder, sonstige Wertgegenstände oder beispielsweise Geld.
- Es ist nicht gestattet Getränke, Speisen oder Spielzeug in die Unterrichtsräume zu verbringen.
Musikschule Bach – Hausanschrift:Argelander Straße 151, 53115 Bonn –
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE04370501981932861725 BIC: COLSDE33XXX
Geschäftsführerin: Carla Romera Bach- Steuernummer 205/5146/3174